Erhöhung Familienzuschuss

Damit das Leben leistbar bleibt!

Im Rahmen des umfassenden Entlastungspaketes der Landesregierung für die Bevölkerung wurde der Familienzuschuss erhöht und dessen Gewichtung angepasst. Der Mindestzuschuss beträgt im Jahr 2025 150 Euro und der Höchstzuschuss beträgt 600 Euro. 

In dieser Tabelle ist die Zuschusshöhe ersichtlich (gültig ab 01.01.2025).

Die Höhe des Familien-Zuschusses

Die Höhe des Familien-Zuschusses hängt davon ab:

  • wie viele Personen leben in der Familie?

  • wie hoch ist das Familien-Netto-Einkommen?

Beim Familien-Netto-Einkommen wird von allen Personen im Haushalt das Einkommen zusammen gezählt. Netto-Einkommen bedeutet: alle Steuern sind schon abgezogen. Das ist das Geld, das Sie auf Ihr Konto bekommen.

Zu den Mitgliedern der Familie im gemeinsamen Haushalt zählen:

  • die Eltern, auch die Lebens-Partnerinnen oder Lebens-Partner zählen dazu.

  • die Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird.

Wann kann der Antrag gestellt werden?
Kurz bevor das Kinder-Betreuungs-Geld beendet ist.

Auszahlung
Wenn Sie den Antrag erst später stellen, bekommen Sie nur 6 Monate rückwirkend das Geld.
Sie haben 18 Monate lang Anspruch auf den Familien-Zuschuss.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.

Alle Informationen erhalten Sie auf dieser Webseite.
www.vorarlberg.at/familienzuschuss

Antragsformulare, Informationen sowie ein unverbindlicher Familienzuschuss- Rechner sind unter Familienzuschuss abrufbar.

Die Broschüre kann auch kostenlos beim Fach-Bereich Jugend und Familie bestellt werden.
Unter der Telefon-Nummer 05574 511 22 175
oder mit der E-Mail-Adresse familie@vorarlberg.at

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