Ukraine Hilfe

2. Infoschreiben Vorarlberger Gemeindeverband

Wie aus den Medien zu erfahren ist, sind bereits über 1,5 Millionen Ukrainer:innen auf der Flucht. Es wird nicht lange dauern, bis auch in Vorarlberg erste Menschen eintreffen, die keinen verwandt- schaftlichen Bezug zu unserem Land haben.
Aber auch die Menschen, die in der Ukraine bleiben, benötigen Hilfe. Die Hilfsbereitschaft der Vor- arlberger:innen ist enorm hoch. Sämtliche Hilfsangebote sollten allerdings koordiniert und kanali- siert über Hilfsorganisationen oder das Land Vorarlberg abgewickelt werden.

Aufnahme und Unterbringung von geflüchteten Ukrainer:innen

Die VertriebenenRL, die vergangene Woche im Amtsblatt der EU kundgemacht wurde, tritt frü- hestens in zwei Wochen in Kraft. Daher ist es notwendig, neben dem Regelprozess der Meldung von Flüchtlingen, einen parallelen Prozess festzulegen. Zudem ist es − abhängig von der Anzahl der ankommenden ukrainischen Staatsangehörigen − möglich, dass der über die Bundesbetreu- ung laufende Regelprozess überlastet wird. Aus diesem Grund sind auch direkte Aufnahmen in die Landes-Grundversorgung möglich.

Wesentlich ist jedenfalls, dass eine Registrierung der Personen vor Aufnahme in die Grundversorgung erfolgt. Damit ist zumindest sichergestellt, dass diese Personen krankenversichert sind. Getrennt von den Standardprozessen für die Aufnahme von Flüchtlin- gen gilt es folgenden Prozess  zu beachten.

Eigeninitiativen in das Hilfesystem einbinden

Innenministerium, Land und Hilfsorganisationen ersuchen um Unterstützung bei der Einbindung von Eigeninitiativen, die Hilfsgüter in die Ukraine bringen und/oder Menschen aus der Ukraine nach Vorarlberg holen wollen. In solchen Fällen bitte an die allgemeine Hilfe des Roten Kreuzes wenden (hilfe.ukraine@vorarlberg.at oder 05574 201 4411). Grundsätzlich wird von Behörden- und Expert:innenseite dringend davon abgeraten, unkoordinierte Aktionen zu starten. Vor allem die Organisation von Fahrten in die Ukraine wird sehr kritisch gesehen. Die große Solidarität und Hilfs- bereitschaft ist dankenswerterweise sehr groß und wird bestimmt noch an anderer Stelle benötigt.

Sujets für Social Media

Das Land hat Sujets für Social Media erstellt, die die wichtigsten Informationen rund um die Ukra- ine-Hilfe für die Bevölkerung beinhalten (Wohin wenden, wenn man Unterkünfte sucht, zur Verfügung stellen möchte, Sachspenden etc.). Die Sujets für Feed und Story können Sie gerne für Ihre Social-Media-Kanäle verwenden. Sie finden sie auf unserer Cloud unter https://cloud.gemeindever- band.at/s/Zkiozg6m6QBkTLX.

1. Geregelte Ankunft und Verteilung von Flüchtlingen

 Person kommt in Vorarlberg an und gibt bei einer Behörde des Bundes und/oder Landes bekannt, hilfsbedürftig zu sein

 Aufnahme über Caritas oder allenfalls andere betreuende Einrichtung

Meldung gem. Meldegesetz auf die Adresse des zugewiesenen Quartiers beim Meldeamt und gesonderte Dokumentation der Daten der Vertriebenen in dem dafür vorgesehenen Excel Dokument durch die Gemeinde notwendig – siehe Anlage

 Erhalt des relevanten Aufenthaltstitels dann durch das BFA nach Inkrafttreten einer auf Grundlage der im Amtsblatt der EU kundgemachten VertriebenenRL entsprechenden Umsetzungsverordnung nach § 62 Asylgesetz – voraussichtlich in ca. 2 Wochen

Die Gemeinden werden in jedem Fall von der Caritas oder dem Land Vorarlberg – bei größeren nicht von der Caritas betriebenen Quartieren – über die Aufnahmen laufend informiert. Umgekehrt sollen die Gemeinden bei direkten Ankünften und privaten Unterkunftsnahmen die Landes-Grundversorgung informieren.

2. Meldung bei Ankunft und Anreisearten ohne Involvierung von Land / Bund

  1. a)  Ukrainische Flüchtlingsfamilie reist über private Kontakte an und sucht ein Quartier.

    Vorgehen: Bis auf weiteres ergeht die Meldung/Vermittlung an die Caritas, welche das weitere Vorgehen regelt.

  2. b)  Ukrainische Flüchtlingsfamilie ist bereits in einer Wohnung.

    Vorgehen: Anmeldung bei der Gemeinde gem. Meldegesetz und Dokumentation in angeführter Excel Dokument. Wenn die Person als hilfsbedürftig gilt, erfolgt auf Antrag eine Unterstützung über die Bezirkshauptmannschaften (Grundversorgungsleistung).

  3. c)  Ukrainische Flüchtlingsfamilie will anreisen, weiß aber nicht wohin.

    Vorgehen: Bis auf weiteres, solange noch kein Erstaufnahmezentrum eingerichtet worden ist, ergeht die Meldung/Vermittlung an die Caritas, welche das weitere Vorgehen regelt. Wenn die Person als hilfsbedürftig gilt, erfolgt die Abwicklung über die Caritas.

    Kontaktdaten Caritas : fluechtlingshilfe@caritas.at mit Telefonnummer 05522 2005500

    In jedem Fall einer Ankunft dürfen wir nochmals darauf aufmerksam machen, dass es zwingend erforderlich ist, dass die Meldeämter Listen über die zugezogenen und polizeilich gemeldeten ukrainischen Staatsangehörigen führen, die dann an die GVS-Stelle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung (mail an: grundversorgung@vorarlberg.at) zu übermitteln sind.

    Die jeweiligen Informationen bitten wir täglich an uns zu senden.
    Somit ist eine rückwirkende Verrechnung von Grundversorgungsleistungen sichergestellt.

Telefonhilfe

Hier finden Sie gesammelt die relevanten Kontaktadressen für die Ukraine Krise. Diese Informationen sollen den Mitarbeiter:innen in den Gemeinden einen Überblick schaffen, so dass sie die Bürger:innen zielgerichtet weitervermitteln können. Die allgemeine Telefonhilfe erfolgt über das Rote Kreuz (Tel. 05574 201 4411).

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