Anspruch auf Familienbeihilfe

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine bekommen einen Anspruch auf Familienbeihilfe und den damit verbundenen Sozialleistungen.

Die Regelung gilt rückwirkend ab 12. März und bis zum Tag der Beendigung des Aufenthaltsrechts der Vertriebenen, längstens bis 4. März 2023.

Davon profitieren werden rund 79.000 Personen, die seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtet und in Österreich registriert sind, der Großteil davon Frauen und Kinder.

Die Antragstellung kann über FinanzOnline erfolgen, alternativ über das entsprechende Formular Beih100 und beim Finanzamt. Folgender Link könnte in Bezug auf die Antragstellung beim Finanzamt möglicherweise hilfreich sein: FAQs

Notwendige Unterlagen:

  • Geburtsurkunde

  • Nachweis ukrainischer Staatsbürger

  • Kopie Meldezettel

  • Schulbesuchsbestätigung für schulpflichtige Kinder

Unterlagen können jederzeit direkt beim jeweiligen Finanzamt abgegeben bzw. per Post versendet werden.


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Ukrainische Führerscheine behalten Gültigkeit