Medizinische Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine

Impfungen:
Nachdem der COVID – Impfstatus der einreisenden Personen aus der Ukraine nicht bekannt ist, sollte allen Personen von allen Erstkontaktstellen die Corona Impfung gratis angeboten werden. Diesbezüglich sind bereits von der Impfkoodinatorin des Landes, Fr. Petra Gebhard, mit der Caritas Flüchtlingshilfe Gespräche geführt worden. Von der Caritas wird abgefragt, wer sich gratis und freiwillig impfen lassen möchte. Auch die Gemeinden sollen über die Impfmöglichkeiten informieren (Kompakte mehrsprachige Informationen zur Impfung finden sich unter: www.vorarlberg.at/corona)

CORONA Impfung:

  • In Flüchtlingsunterkünften, welche von der Caritas betreut sind, kann das Mobile Corona Impfteam (Kontakt Impfteam/ Petra Gebhard Petra.Gebhard@vorarlberg.at) zum Einsatz

    kommen.

  • Einzelpersonen können in den Impfstraßen oder beim niedergelassenen Arzt/Ärztin geimpft werden.

Impfungen für Kinder, bei längerem Aufenthalt

Weiters sollte ukrainischen Kindern, die sich längere Zeit in Vorarlberg aufhalten, alle Impfungen gemäß dem österreichischen Gratis- Kinderimpfkonzept angeboten werden. Dies betrifft in erster Linie die Masern- Mumps- Rötelnimpfung und die Sechsfachimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Haemophilus Influenza, Polio und Hepatitis B.

Impfdokumentation – Internationaler Impfpass

Zur Dokumentation, sowohl der Covid- Impfungen als auch der Kinderimpfungen, wird allen Personen, die über keinen Impfpass verfügen, ein internationaler Impfpass ausgehändigt. Die internationalen Impfpässe werden durch das Impfteam für die Corona- Impfung und die niedergelassenen Ärzte/Ärztinnen für die Kinderimpfungen ausgestellt.

Tuberkulose- Screening

Personen aus der Ukraine können – in der Gesundheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz - nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung geröntgt werden.

Corona Testung

Flüchtlinge, die längere Zeit in Vorarlberg bleiben und mit Wohnsitz in Vorarlberg gemeldet sind, erhalten wie alle – pro Person und Woche bis Ende März kostenlose Test auf Sars-CoV-2 – auf den Gemeindeämtern.

Ärztliche Versorgung

Die ÖGK möchte den Flüchtlingen aus der Ukraine in ihrer Notsituation unbürokratisch beistehen und hat bereits alle Vertragsärzte informiert.

  • Es zeichnet sich ab, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die Schutz in Österreich suchen, rechtlich in die Krankenversicherung einbezogen werden. Damit erhalten sie Anspruch auf Krankenbehandlung und können Ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe auf Kosten der ÖGK erhalten.

  • Zur Überprüfung ihres Leistungsanspruchs durch die Vertragspartner werden die Flüchtlinge aus der Ukraine dann einen E-Card-Ersatzbeleg erhalten.

    Es wird noch einige Tage dauern, bis die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für diese beiden Punkte geschaffen sind und die Flüchtlinge damit eine Versicherungsnummer haben.

    Die Flüchtlinge müssen sich, solange sie noch keine Versicherungsnummer bzw. keinen ECard- Ersatzbeleg haben, folgende Dokumente beim Arzt vorgelegt vorlegen:

    • Reisepasses bei Staatsbürgern der Ukraine

    • Ausweis für Vertriebene – wird über BFA ausgestellt Die Versorgung ist damit sichergestellt.

    Für Medizinische Rückfragen steht Dr. Wolfgang Grabher / Landessanitätsdirektor (+43 (0)5574/511-24405) zur Verfügung.


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Ukrainische Flüchtlingskinder in elementarpädagogische Einrichtungen

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Ehrenamtsförderung Öster. Integrationsfonds