FAQs zur Bereitstellung von Unterkünften
Was muss die Wohnung/das Haus/das Zimmer bieten?
Alles, was man zum Wohnen braucht (Schlafzimmer, Sanitärbereich, Küche, etc.) muss vorhanden sein. Je selbständiger die Familie leben kann, desto besser (z.B.: eigene Wohnung). Aber es können bestimmte Räume (z.B. Küche) auch geteilt werden.
Wie lange bleiben die Menschen?
Niemand weiß, wie lange der Krieg dauern wird und wie lange daher die Menschen bleiben werden. Jedenfalls erhalten ukrainische Geflüchtete die Erlaubnis, zunächst für ein Jahr in Österreich zu bleiben. Zur weiteren Information hinsichtlich Einreise und Aufenthalt in Österreich von aus der Ukraine geflüchteten Personen siehe FAQ des Bundesministerium für Inneres (BMI).
Wie schaut die Zuteilung aus?
Kann nicht „ausgesucht“ werden. Sollte aber ein „Zusammenleben“ o.ä. nicht klappen, werden neue Personen zugeteilt.
Wird eine Wohnung bzw. ein Haus an die Caritas für den Zweck der Unterbringung von Geflüchteten vermietet, werden die Geflüchteten der Wohnung im Rahmen der Vorgaben des Mietvertrages von der Caritas zugewiesen.
Bei privaten Unterbringungen wird dies zwischen der Vermieterin/dem Vermieter und den untergebrachten Geflüchteten selbständig geregelt.
Wie schaut eine Betreuung aus und wer betreut die Geflüchteten?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Flüchtlinge unterzubringen: Privat oder mit Hilfe der Caritas.
o Wird die Caritas als Partner beteiligt, dann wird der Mietvertrag zwischen der Caritas und der Vermieterin/dem Vermieter abgeschlossen. Die Caritas übernimmt die Begleitung und vermittelt auch Geflüchtete in diese Wohnung. Mietverträge mit der Caritas sind nur für Wohnungen bzw. Häuser möglich.
o Bei der privaten Unterbringung erledigen Gastgebende und Geflüchtete ihre Angelegenheiten (wie zum Beispiel Mietvertrag, Antrag auf Sozialhilfe etc.) selbständig. Aufgrund des mit einer privaten Unterbringung einhergehenden rechtlichen und organisatorischen Aufwandes wird eine über die Caritas organisierte Unterbringung bzw. der Abschluss eines Mietvertrages mit der Caritas empfohlen.
Miete (Gibt es eine Zuzahlung? Wer übernimmt diese? Unter welchen Umständen)?
o Bei Wohnungen und Häusern besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag mit der Caritas abzuschließen. In diesem Falle erhält der Vermieter die Miete von der Caritas, die auch Geflüchtete für diese Wohnung vermittelt und die Begleitung der dort wohnenden Geflüchteten übernimmt.
o Bei privaten Unterbringungen können die Geflüchtete, sofern sie hilfsbedürftig sind, einen Sozialhilfeantrag (für Leistungen aus der Grundversorgung) stellen und damit einen Wohnzuschuss beantragen. Aktuell beträgt die Wohnunterstützung für Einzelpersonen maximal € 150,- und für Familien maximal € 300,-. Voraussetzung dafür ist, dass ein Mietvertrag abgeschlossen wurde. Der Vermieter erhält in diesem Falle die Miete also von den Geflüchteten.
Kosten – z.B. Betriebskosten, Schäden etc. (Wer übernimmt diese)?
o Wird eine Wohnung bzw. ein Haus an die Caritas für den Zweck der Unterbringung von Geflüchteten vermietet, werden Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung anfallen, von der Caritas behoben.
o Bei privaten Unterbringungen wird dies zwischen der Vermieterin/dem Vermieter und den untergebrachten Geflüchteten selbständig geregelt. Bei Auseinandersetzungen im Rahmen eines Mietverhältnisses wird empfohlen, sich an die entsprechenden Vermieter- bzw. Eigentümervereinigungen zu wenden.
Wie kann man wieder zurücktreten?
o Wird eine Wohnung bzw. ein Haus an die Caritas für den Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen vermietet, dann wird ein Mietvertrag erstellt, der auch eine Kündigungsklausel enthalten kann.
o Bei privaten Unterbringungen wird dies zwischen der Vermieterin/dem Vermieter und den untergebrachten Geflüchteten selbständig geregelt –zum Beispiel im Rahmen eines Mietvertrages. Bei Auseinandersetzungen im Rahmen eines Mietverhältnisses wird empfohlen, sich an die entsprechenden Vermieter- bzw. Eigentümervereinigungen zu wenden.
Wenn ein Zusammenleben nicht klappt, was passiert dann bzw. an wen kann ich mich wenden?
o Wird eine Wohnung bzw. ein Haus an die Caritas für den Zweck der Unterbringung von Geflüchteten vermietet, dann kümmern sich die Mitarbeitenden der Caritas um die Angelegenheit und versuchen, eine für alle Beteiligten gute Lösung zu finden.
o Bei privaten Unterbringungen wird dies zwischen dem Vermieter und den untergebrachten Geflüchteten selbständig geregelt. Bei Auseinandersetzungen im Rahmen eines Mietverhältnisses wird empfohlen, sich an die entsprechenden Vermieter- bzw. Eigentümervereinigungen zu wenden.
Anbei der Link zu den FAQs – Unterkunft Ukraine. Unterkünfte für Geflüchtete (vorarlberg.at)