Einstellung geflüchteter Personen aus der Ukraine

Zur Registrierung bzw. zur Anstellung von Flüchtlingen aus der Ukraine gibt es nachstehende Facts:

Registrierung von Flüchtlingen aus der Ukraine

In ganz Österreich wurden "Erfassungsstellen" eingerichtet, in Vorarlberg ist die Polizeiinspektion Dornbirn Fremdenpolizei, 6850 Dornbirn, St. Martin Straße 6 – Tel. 059 133 8145 200, zuständig.

Nach Auskunft der PI ist es wichtig, dass ein Termin vereinbart wird und folgende Unterlagen mitge- bracht werden

  • -  Biometrischer Reisepass

  • -  Zustelladresse

  • -  Wenn kein Biometrischer Reisepass vorliegt ein aktuelles Passfoto

In diesen Erfassungsstellen werden die Flüchtlinge registriert. Mit der Registrierung sind die Vertriebenen im Grundversorgungssystem und damit auch krankenversichert.

Den Ausweis für Vertriebene (Blaue Aufenthaltskarte) müssen Flüchtlinge entweder bei den Erfassungsstellen abholen oder er wird an die Meldeadresse zugeschickt. Da der Ausweis für Vertriebene. In der Nationaldruckerei hergestellt und mit zahlreichen Sicherheitsfeatures ausgestattet ist, ist mit einer Wartezeit von ein paar Tagen zu rechnen.

Privat Aufgenommene sollen zuerst die Wohnsitzmeldung bei der Gemeinde erstatten und dann mit dem Meldezettel und den ukrainischen Papieren zur Erfassungsstelle gehen. Der Ausweis für Vertriebene wird in der ganzen EU einheitlich ausgestellt, und man kann mit diesem zusammen mit dem ei- genen Reisepass im Schengen-Raum grundsätzlich frei reisen.

Sie möchten geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen?

Sobald die blaue Aufenthaltskarte (Ausweis für Vertriebene) vorliegt, kann eine Beschäftigungsbewilligung in einem vereinfachten Verfahren durch das AMS erteilt werden.

Für eine rasche Abwicklung übermitteln Sie dem AMS den Antrag auf Beschäftigungsbewilligung und eine Kopie des Ausweises für Vertriebene. Eine Antragstellung ist auch über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen unter Services für Ausländerbeschäftigung/Beschäftigungsbewilligung möglich.

Alle AMS Informationen 

Achtung
Beachten Sie bitte, dass eine Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung rechtswidrig ist und bestraft wird. Gerne stehen wir Ihnen bei der eAMS-Antragstellung oder Anmeldung hilfreich zur Seite.

Team Personalmanagement der Kanzlei Geser & Partner


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