Keine Wohnbeihilfe für ukrainische Flüchtlinge
im Zusammenhang mit den ukrainischen Flüchtlingen wird klargestellt, dass für diese Personengruppe eine Wohnkostenunterstützung über die Wohnbeihilfe nicht möglich ist. Ein Anspruch auf Wohnbeihilfe von antragstellenden Personen aus der Ukraine ist nicht möglich, da die Voraussetzungen gemäß § 5 der Wohnbeihilferichtlinie 2022 nicht erfüllt werden.